Behandlungskosten


Die Behandlungskosten für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder einer Zusatzversicherung werden nach der GebüH für Heilpraktiker berechnet.


Private Kassen, Beihilfestellen sowie private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten im Rahmen des jeweilig gewählten Tarifes ganz oder teilweise.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung am besten vorher, welche Leistungen übernommen werden. Ihre Zahlungspflicht für meine erbrachte Behandlung bleibt davon unberührt.


Eine Erstattung durch Gesetzliche Krankenkassen ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie weder privat, noch Zusatz krankenversichert sind, können Sie meine Therapien selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.


Die Behandlungskosten sind nach der Behandlung in bar zu zahlen. Bei Serienbehandlungen stelle ich Ihnen gerne eine monatliche Rechnung aus, den Betrag können Sie dann überweisen.


Bitte haben  Sie Verständnis dafür, dass für vereinbarte Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, 30,00 Euro in Rechnung gestellt werden.